- Jeder Händler hat den Anordnungen des Veranstalters und dessen beauftragte Platzordners Folge zu leisten.
- Der Veranstalter ist berechtigt jeden Händler vom Markt zu verweisen, der sich den Anordnungen des Veranstalters, Platzordner oder den Corona-Maßnahmen (Abstand- und Maskenpflicht) widersetzt.
- Auf meinem Frei -, Hallen und Tiefgaragen Märkten sind folgende Artikel verboten. Feuerwaffen, Munition, Geschosse, Spreng - Zünd - Leuchtmittel, Drogen und ähnliche Mittel (Betäubungsmittel), NS Artikel, Unversollte Tabakwaren, Wurst, Verpackte und Unverpackte Lebensmittel. PKW am Verkaufsstand sind strengstens verboten.
- Während des gesamten Betriebszeit ausgehängten Rauchverbot und Verwendung von offenen Feuer (Kerzen o.ä.) ist zu achten und folge zu leisten.
- Sämtliche Notausgänge, Flucht- und Rettungswege sind unbedingt frei zu halten.
- Jeder Händler(in) hat seinen Platz so zu verlassen, wie ihn zugeteilt wurde.
- Jeder Händler(in) haftet für den selbst verursachten Schaden, die auf dem Marktgelände verursacht werden.
- Jeder Händler(in) ist Verpflichtet Namensschilder vollständig und richtig auszufüllen und gut sichtbar am Verkaufsstand anzubringen.
- Für die Entsorgung des eigenen Mülls sind Sie selbst verantwortlich ( Kein Restmüll hinterlassen).
- Der Standaufbau ohne Zustimmung der Veranstalter oder dessen Platzordners sind nicht erlaubt.
Falls dieser Fall zutrifft, hat der Veranstalter das Recht denjenigen an einen anderen Platz zu verweisen. - Die Übernachtung der Flohmarkthändler an dem Veranstaltungsplatz ist nicht gestattet.
- Eine Platzreservierung durch die Verwendung von Gegenständen wie z.b. Kreide, Folie, Steine o. Pfaden ist verboten.
- Anbau zusätzlicher Beleuchtung ist nur erlaubt, wenn man im Besitz eigener Energiesparlampen (Lichterketten) ist.
- Die Betriebszeiten sind von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Um 17.00 Uhr müssen die Stände abgebaut sein.
- Der Veranstalter hat das Recht, bei Ordnungswidrigkeiten Hausverbot auszusprechen.
Der Veranstalter
Recep Tarhan